OBL-ART13-14Binding

Produkt mit Herstellerkontaktinformationen kennzeichnen

Gilt für
Manufacturer
Quellenangaben
Art. 13(15)
Last reviewed

Einfache Sprache

Firmenname, Postanschrift und eine Kontaktmöglichkeit müssen am Produkt oder auf der Verpackung angegeben sein. Bei Softwareprodukten können diese Informationen in der App oder Dokumentation erscheinen. Bei Unternehmen außerhalb der EU sind zusätzlich die Angaben des bevollmächtigten Vertreters anzugeben.

Rechtstext

Artikel 13(15) der Verordnung (EU) 2024/2847 verpflichtet Hersteller, am Produkt mit digitalen Elementen oder, falls nicht möglich, auf der Verpackung oder in einem beigefügten Dokument Folgendes anzugeben:

  • Ihren Namen (eingetragener Handelsname oder Handelsmarke)
  • Ihre Postanschrift
  • Ihre elektronischen Kommunikationsmittel (Website oder E-Mail), soweit verfügbar
  • Die einheitliche Kontaktstelle, über die der Hersteller erreichbar ist (kann mit dem Schwachstellenkontakt identisch sein)

Bei Herstellern außerhalb der EU sind Name und Adresse des bevollmächtigten Vertreters (Artikel 17) ebenfalls anzugeben.

Wesentliche Anforderungen

  1. Herstellername – eingetragener Firmenname, Handelsname oder Handelsmarke
  2. Postanschrift – Firmensitz oder Hauptgeschäftsstelle
  3. Elektronischer Kontakt – Website-URL oder E-Mail-Adresse
  4. Angaben zum bevollmächtigten Vertreter – erforderlich für Hersteller außerhalb der EU (Art. 17)
  5. Platzierung – am Produkt, auf dem Typenschild, der Verpackung oder in begleitenden Dokumenten
  6. Einheitliche Kontaktstelle – der angezeigte Kontakt sollte zu einem überwachten Posteingang führen, der CRA-bezogene Anfragen bearbeiten kann (kein allgemeiner Kundendienst)

Hinweis für Hersteller außerhalb der EU

Hersteller mit Sitz außerhalb der EU müssen vor dem Inverkehrbringen von Produkten auf dem EU-Markt einen bevollmächtigten Vertreter (Artikel 17) benennen. Name und EU-Adresse des bevollmächtigten Vertreters sind neben (oder anstelle von) der Adresse des nicht in der EU ansässigen Herstellers am Produkt oder auf der Verpackung anzugeben.

Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen

  • Produktkennzeichnung/Verpackung mit Herstellerangaben
  • Screenshots der App oder Software-Benutzeroberfläche mit Herstellerkontaktinformationen
  • Bestellungsurkunde für den bevollmächtigten Vertreter (für Hersteller außerhalb der EU)
  • Aufzeichnungen, die belegen, dass die Kontaktadresse überwacht wird und reagiert
Produkt mit Herstellerkontaktinformationen kennzeichnen — CRA-Compliance-Hub