OBL-ART19-07Binding

Mit Marktüberwachungsbehörden kooperieren

Gilt für
Importer
Quellenangaben
Art. 19(7)
Last reviewed

Einfache Sprache

Wenn eine Marktüberwachungsbehörde (ein nationaler Regulierer) Informationen über ein eingeführtes Produkt anfordert, sind diese vorzulegen. Dies umfasst Kopien der Konformitätserklärung, technische Dokumentation, Testberichte oder andere für die Konformität relevante Unterlagen. Es ist außerdem bei jeglichen von der Behörde geforderten Korrekturmaßnahmen zu kooperieren – einschließlich Produktrückrufen.

Rechtstext

Artikel 19(7) der Verordnung (EU) 2024/2847 bestimmt, dass Importeure auf begründete Anfrage einer zuständigen Behörde dieser alle Informationen und Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form vorlegen, die zum Nachweis der Konformität eines Produkts mit digitalen Elementen mit dieser Verordnung erforderlich sind, in einer für diese Behörde leicht verständlichen Sprache.

Importeure kooperieren mit dieser Behörde auf deren Anfrage bei jeglichen Maßnahmen, die ergriffen werden, um die von ihnen in den Verkehr gebrachten Produkte mit den Anforderungen dieser Verordnung in Einklang zu bringen, einschließlich der Ermöglichung des Zugangs zur technischen Dokumentation und der Erleichterung von Korrekturmaßnahmen.

Wesentliche Anforderungen

  1. Auf begründete Anfragen reagieren – Dokumentation auf Anfrage jeder zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat vorlegen, in dem das Produkt verfügbar ist
  2. Sprache der Dokumentation – in einer für die anfragende Behörde leicht verständlichen Sprache vorgelegt
  3. Vollständige Kooperation – bei Untersuchungen, Rückrufen und Korrekturmaßnahmen mitwirken
  4. Zugang ermöglichen – Behörden dabei unterstützen, technische Dokumentation vom Hersteller zu erhalten, sofern erforderlich

Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen

  • Protokoll der Behördenanfragen und Antworten
  • Kontaktdaten der nationalen Marktüberwachungsbehörden in den belieferten Märkten
  • Verfahren zur internen und herstellerseitigen Eskalation von Behördenanfragen
Mit Marktüberwachungsbehörden kooperieren — CRA-Compliance-Hub