OBL-ART13-13Binding

Eindeutige Produktidentifikation gewährleisten (Serialisierung)

Gilt für
Manufacturer
Quellenangaben
Art. 13(14)
Last reviewed

Einfache Sprache

Das Produkt benötigt eine eindeutige Kennung – eine Seriennummer, Modellnummer oder Versionskennung. Damit kann im Problemfall das betroffene Produkt oder die betroffene Version genau bezeichnet werden. Dies ist entscheidend, wenn eine Schwachstelle gefunden wird oder ein Rückruf erforderlich ist. Bei Apps ist die Version in den Einstellungen oder im Info-Bildschirm anzuzeigen.

Rechtstext

Artikel 13(14) der Verordnung (EU) 2024/2847 verpflichtet Hersteller sicherzustellen, dass das Produkt mit digitalen Elementen einen Typ, eine Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element trägt, das die Identifikation des Produkts ermöglicht.

Wenn Größe oder Beschaffenheit des Produkts mit digitalen Elementen dies nicht erlauben, ist die erforderliche Information auf der Verpackung oder in einem dem Produkt beigefügten Dokument anzugeben.

Wesentliche Anforderungen

  1. Eindeutige Produktkennung – Typbezeichnung, Modellnummer, Charge oder Seriennummer
  2. Versionskennung – bei Softwareprodukten muss die Versionsnummer (Haupt-/Neben-/Patch-Version oder äquivalent) klar angegeben und für Nutzer zugänglich sein
  3. Platzierung – am Produkt selbst oder, wenn das Produkt zu klein ist oder seine Beschaffenheit eine Kennzeichnung nicht erlaubt, auf der Verpackung oder in begleitenden Dokumenten
  4. Konsistenz – die am Produkt verwendete Kennung muss mit der Kennung in der technischen Dokumentation, der EU-Konformitätserklärung und in jeglichem Schriftverkehr mit Marktüberwachungsbehörden übereinstimmen

Leitlinien zur Softwareversionierung

Für reine Software- und Firmware-Produkte:

  • Ein klares Versionierungsschema verwenden (z. B. semantische Versionierung)
  • Die aktuelle Version in der Software-Benutzeroberfläche anzeigen (z. B. „Info"-Bildschirm, Einstellungsseite)
  • Jede in Verkehr gebrachte Version gilt für Konformitäts- und Unterstützungszwecke als eigenständige Produktinstanz

Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen

  • Physische Produktkennzeichnungen oder Screenshots, die Version/Seriennummer zeigen
  • Versionshistorie-Aufzeichnungen
  • Technische Dokumentation mit Verweis auf Produktkennungen
  • Schriftverkehr mit Marktüberwachungsbehörden unter Verwendung konsistenter Kennungen
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