OBL-ART13-12Binding

CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen

Gilt für
Manufacturer
Quellenangaben
Art. 13(12)Art. 30
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Einfache Sprache

Die CE-Kennzeichnung muss vor dem Verkauf am Produkt (oder an dessen Verpackung, wenn das Produkt zu klein ist) angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht. Sie darf erst angebracht werden, nachdem die Konformitätsbewertung abgeschlossen und die EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde.

Rechtstext

Artikel 13(12) der Verordnung (EU) 2024/2847 und Artikel 30 verpflichten Hersteller, die CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen am Produkt anzubringen.

Artikel 30 legt fest, dass die CE-Kennzeichnung:

  • Sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt oder auf seinem Typenschild anzubringen ist
  • Bei physischer Unmöglichkeit aufgrund der Produkteigenschaften auf der Verpackung und in der dem Produkt beigefügten Dokumentation anzubringen ist
  • Nicht vor der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (Artikel 28) angebracht werden darf
  • Bei ausschließlich als Software vertriebenen digitalen Produkten in der Benutzeroberfläche oder der begleitenden Dokumentation zugänglich gemacht wird

Wesentliche Anforderungen

  1. CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen – kein Verkauf ohne Kennzeichnung
  2. EU-Konformitätserklärung zuerst – die CE-Kennzeichnung folgt aus dem Abschluss der Konformitätsbewertung, ist keine Voraussetzung dafür
  3. Sichtbarkeit und Lesbarkeit – Mindesthöhe 5 mm; proportional skaliert für kleine Produkte
  4. Korrekte Platzierung – Produkt, Typenschild oder Verpackung (in dieser Prioritätsreihenfolge)
  5. Kennnummer der benannten Stelle – sofern eine benannte Stelle an der Konformitätsbewertung beteiligt war, muss deren Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung angegeben werden
  6. Keine irreführenden Kennzeichen – keine Kennzeichen, Zeichen oder Aufschriften, die Nutzer über die Bedeutung der CE-Kennzeichnung irreführen könnten

CE-Kennzeichnung bei Softwareprodukten

Bei Produkten, die ausschließlich in digitaler/Software-Form in Verkehr gebracht werden, sind die CE-Kennzeichnung und der Verweis auf die EU-Konformitätserklärung in der Software selbst (z. B. im „Info"-Bildschirm oder in den Einstellungen), im Installationspaket oder in der Online-Dokumentation des Produkts zugänglich zu machen.

Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen

  • Fotos oder Screenshots, die die CE-Kennzeichnung am Produkt/auf der Verpackung/in der Benutzeroberfläche zeigen
  • Dokumentation, die belegt, dass die CE-Kennzeichnung nach Ausstellung der EU-Konformitätserklärung angebracht wurde
  • Aufzeichnungen zum Abschluss der Konformitätsbewertung vor der CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen — CRA-Compliance-Hub