CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen
- Gilt für
- Manufacturer
- Quellenangaben
- Art. 13(12)Art. 30
- Produktklassen
- DefaultImportant — Class IImportant — Class IICritical
Einfache Sprache
Die CE-Kennzeichnung muss vor dem Verkauf am Produkt (oder an dessen Verpackung, wenn das Produkt zu klein ist) angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung, dass das Produkt den EU-Vorschriften entspricht. Sie darf erst angebracht werden, nachdem die Konformitätsbewertung abgeschlossen und die EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde.
Rechtstext
Artikel 13(12) der Verordnung (EU) 2024/2847 und Artikel 30 verpflichten Hersteller, die CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen am Produkt anzubringen.
Artikel 30 legt fest, dass die CE-Kennzeichnung:
- Sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt oder auf seinem Typenschild anzubringen ist
- Bei physischer Unmöglichkeit aufgrund der Produkteigenschaften auf der Verpackung und in der dem Produkt beigefügten Dokumentation anzubringen ist
- Nicht vor der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung (Artikel 28) angebracht werden darf
- Bei ausschließlich als Software vertriebenen digitalen Produkten in der Benutzeroberfläche oder der begleitenden Dokumentation zugänglich gemacht wird
Wesentliche Anforderungen
- CE-Kennzeichnung vor dem Inverkehrbringen – kein Verkauf ohne Kennzeichnung
- EU-Konformitätserklärung zuerst – die CE-Kennzeichnung folgt aus dem Abschluss der Konformitätsbewertung, ist keine Voraussetzung dafür
- Sichtbarkeit und Lesbarkeit – Mindesthöhe 5 mm; proportional skaliert für kleine Produkte
- Korrekte Platzierung – Produkt, Typenschild oder Verpackung (in dieser Prioritätsreihenfolge)
- Kennnummer der benannten Stelle – sofern eine benannte Stelle an der Konformitätsbewertung beteiligt war, muss deren Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung angegeben werden
- Keine irreführenden Kennzeichen – keine Kennzeichen, Zeichen oder Aufschriften, die Nutzer über die Bedeutung der CE-Kennzeichnung irreführen könnten
CE-Kennzeichnung bei Softwareprodukten
Bei Produkten, die ausschließlich in digitaler/Software-Form in Verkehr gebracht werden, sind die CE-Kennzeichnung und der Verweis auf die EU-Konformitätserklärung in der Software selbst (z. B. im „Info"-Bildschirm oder in den Einstellungen), im Installationspaket oder in der Online-Dokumentation des Produkts zugänglich zu machen.
Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen
- Fotos oder Screenshots, die die CE-Kennzeichnung am Produkt/auf der Verpackung/in der Benutzeroberfläche zeigen
- Dokumentation, die belegt, dass die CE-Kennzeichnung nach Ausstellung der EU-Konformitätserklärung angebracht wurde
- Aufzeichnungen zum Abschluss der Konformitätsbewertung vor der CE-Kennzeichnung