Produktkonformität vor der Bereitstellung auf dem Markt prüfen
- Gilt für
- Distributor
- Quellenangaben
- Art. 20(1)
- Produktklassen
- DefaultImportant — Class IImportant — Class IICritical
Einfache Sprache
Bevor ein Produkt in das Sortiment aufgenommen oder Kunden angeboten wird, sind grundlegende Prüfungen durchzuführen. Die CE-Kennzeichnung am Produkt ist zu bestätigen, das Vorhandensein der erforderlichen Dokumentation (Konformitätserklärung, Nutzeranleitung) zu prüfen sowie sicherzustellen, dass die Kontaktangaben von Hersteller und Importeur ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Die vollständige technische Arbeit des Herstellers muss nicht geprüft werden, aber für diese sichtbaren Konformitätssignale besteht eine eigene Verantwortung.
Rechtstext
Artikel 20(1) der Verordnung (EU) 2024/2847 bestimmt, dass Händler bei der Bereitstellung eines Produkts mit digitalen Elementen auf dem Markt mit der gebotenen Sorgfalt in Bezug auf die Anforderungen dieser Verordnung handeln.
Vor der Bereitstellung eines Produkts mit digitalen Elementen auf dem Markt prüfen Händler, ob:
- das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt;
- das Produkt von der EU-Konformitätserklärung oder Leistungserklärung sowie den in Anhang II genannten Anweisungen und Informationen in einer für Endnutzer leicht verständlichen Sprache begleitet wird;
- Hersteller und Importeur (soweit zutreffend) die Anforderungen gemäß Artikel 13(15) und (16) sowie Artikel 19(3) zur Produktidentifikation und zu Kontaktangaben erfüllt haben.
Wesentliche Anforderungen
- CE-Kennzeichnung – CE-Kennzeichnung am Produkt oder auf der Verpackung visuell prüfen
- Begleitende Dokumentation – EU-Konformitätserklärung oder Leistungserklärung vorhanden und zugänglich
- Nutzeranleitung – Anhang-II-Informationen in einer für Endnutzer verständlichen Sprache vorhanden
- Kennzeichnung des Herstellers – Herstellerangaben gemäß Art. 13(15)–(16) vorhanden
- Kennzeichnung des Importeurs – Importeursangaben gemäß Art. 19(3) vorhanden, sofern ein Importeur beteiligt ist
Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen
- Vorvertriebliches Prüfverfahren oder Checkliste
- Musteraufzeichnungen durchgeführter Prüfungen vor der Produktbereitstellung
- Aufzeichnungen zur geprüften Dokumentation (EU-Konformitätserklärung/Leistungs- erklärung, Nutzeranleitung)