EU-Konformitätserklärung (EU-DoK)

Ein formelles Dokument, das der Hersteller vor dem Inverkehrbringen eines Produkts mit digitalen Elementen ausstellt und in dem er erklärt, dass das Produkt die wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen des Anhangs I und alle anderen anwendbaren EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Die EU-DoK muss der Musterstruktur in Anhang V entsprechen und alle acht in Artikel 28 festgelegten Elemente enthalten.

Quellenangaben

Regulierungstext

Artikel 28(1) der Verordnung (EU) 2024/2847:

„In der EU-Konformitätserklärung wird erklärt, dass nachgewiesen wurde, dass die in Anhang I festgelegten wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen erfüllt sind."

Acht Pflichtbestandteile

  1. Produktname, -typ und Versions-/Chargennummer
  2. Name und Anschrift des Herstellers
  3. Erklärung, dass die EU-DoK unter alleiniger Verantwortung des Herstellers ausgestellt wird
  4. Gegenstand der Erklärung (Produktidentifizierung)
  5. Verweis auf die angewandten harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen
  6. Name und Nummer der notifizierten Stelle (falls beteiligt) und Zertifikatsnummer
  7. Zusätzliche Informationen (falls zutreffend)
  8. Unterzeichnete Erklärung: Ort, Datum, Unterschrift, Name und Funktion des Unterzeichners

Aufbewahrungsdauer

Die EU-DoK muss mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden, oder für die Dauer der Unterstützungszeit, wenn diese länger ist (Art. 13(12)).

Sprachanforderung

Die EU-DoK muss in einer Sprache oder in Sprachen abgefasst sein, die der Mitgliedstaat vorschreibt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird (Art. 28(4)).

EU-Konformitätserklärung (EU-DoK) — CRA-Compliance-Hub