Bereitstellung auf dem Markt
Jede entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung eines Produkts mit digitalen Elementen zur Verteilung, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem EU-Markt im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Im Gegensatz zum „Inverkehrbringen" (das sich auf die erstmalige Lieferung bezieht) umfasst die „Bereitstellung" jede nachfolgende Lieferung in der Lieferkette, einschließlich durch Einführer und Händler.
Quellenangaben
Siehe auch
Regulierungstext
Artikel 3(22) der Verordnung (EU) 2024/2847:
„jede entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung eines Produkts mit digitalen Elementen zur Verteilung, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit".
Verhältnis zum Inverkehrbringen
| Konzept | Umfang |
|---|---|
| Bereitstellung | Jede Lieferung in der Lieferkette (Hersteller → Einführer → Händler → Endnutzer) |
| Inverkehrbringen | Die erste Bereitstellung eines bestimmten Produkts durch den Hersteller |
Händler und Bereitstellung
Ein Händler, der ein Produkt bereitstellt, unterliegt den Pflichten aus Art. 20, auch wenn er es nicht „in Verkehr bringt". Seine Hauptprüfung besteht darin, die Konformität des Produkts zu bestätigen, bevor er es weiterliefert.