Ferndatenverarbeitungslösung (FDVL)
Ein Ferndienst, der für ein Produkt mit digitalen Elementen notwendig ist, um eine seiner Funktionen zu erfüllen. Eine FDVL ist Teil des PDE und unterliegt daher denselben CRA-Pflichten wie das Produkt selbst. Der dreiteilige Test (Fernzugriff, funktionale Abhängigkeit, Herstellerverantwortung) bestimmt, ob ein Ferndienst qualifiziert.
Quellenangaben
Dreiteiliger FDVL-Test
Die Entwurfs-Leitlinien der Kommission vom März 2026 (§ 8) legen drei Bedingungen fest, die alle erfüllt sein müssen, damit ein Ferndienst eine FDVL ist:
- Fernzugriff — die Datenverarbeitung findet remote statt (nicht auf dem Gerät)
- Funktionale Abhängigkeit — das Produkt kann mindestens eine seiner beabsichtigten Funktionen ohne den Ferndienst nicht ausführen
- Herstellerverantwortung — der Hersteller kontrolliert oder ist für den Ferndienst verantwortlich (von einem Dritten genutztes SaaS als Komponente ist keine FDVL)
Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, ist der Ferndienst eine FDVL und muss dieselben Anhang-I-Anforderungen wie das physische Produkt erfüllen.