Sichere Lagerungs- und Transportbedingungen gewährleisten
- Gilt für
- Distributor
- Quellenangaben
- Art. 20(3)
- Produktklassen
- DefaultImportant — Class IImportant — Class IICritical
Einfache Sprache
Solange Produkte im eigenen Lager, Vertriebsnetz oder auf dem Weg zu Kunden sind, besteht die Verantwortung dafür, dass Lagerungs- und Transportbedingungen die Produkte nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für Produkte mit physischen Manipulationsschutz-Merkmalen, trifft aber allgemein auf die Sicherstellung der physischen Integrität in der gesamten Distributionskette zu.
Rechtstext
Artikel 20(3) der Verordnung (EU) 2024/2847 bestimmt, dass Händler sicherstellen müssen, dass Lagerungs- oder Transportbedingungen die Konformität eines Produkts mit digitalen Elementen mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen gemäß Anhang I oder anderen anwendbaren Anforderungen dieser Verordnung nicht gefährden, solange das Produkt in ihrer Verantwortung liegt.
Wesentliche Anforderungen
- Geeignete Lagerung – Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, physische Sicherheit), die dem Produkttyp angemessen sind
- Sicherer Transport – Verpackungs- und Logistikverfahren, die die physische und Cybersicherheitsintegrität erhalten
- Manipulationsschutz – vom Hersteller angebrachte Manipulationsschutz- Kennzeichen bewahren
- Verantwortungsgrenze – Pflicht gilt, solange das Produkt in der Obhut des Händlers ist, vom Eingang bis zur Auslieferung
Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen
- Lager- und Lagerbedingungsrichtlinie
- Logistik- und Transport-Handhabungsverfahren
- Wareneingangsprüf- und Warenausgangsprüfaufzeichnungen