OBL-ART13-07Binding

Richtlinie zur koordinierten Schwachstellenoffenlegung (CVD) einrichten und veröffentlichen

Gilt für
Manufacturer
Quellenangaben
Art. 13(7)Annex I Part II §1
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Einfache Sprache

Es ist ein klar verständlicher Prozess für die Meldung von Sicherheitslücken zu veröffentlichen. Dazu gehören eine E-Mail-Adresse oder ein Webformular für Meldungen, eine Aussage zur Reaktionszeit sowie eine Erläuterung der Vorgehensweise vor der öffentlichen Bekanntgabe einer Lösung. Eine security.txt-Datei im Website-Stammverzeichnis ist der übliche Weg, dies umzusetzen.

Rechtstext

Artikel 13(7) der Verordnung (EU) 2024/2847 und Anhang I Teil II §1 verpflichten Hersteller:

  • Schwachstellen und Komponenten des Produkts zu identifizieren und zu dokumentieren
  • Eine Richtlinie zur koordinierten Schwachstellenoffenlegung einzurichten
  • Maßnahmen zu treffen, die den Austausch von Informationen über potenzielle Schwachstellen erleichtern

Die CVD-Richtlinie muss öffentlich zugänglich sein, damit externe Melder sie auffinden können.

Wesentliche Anforderungen

  1. Öffentliche CVD-Richtlinie – auf der Website veröffentlicht und auffindbar
  2. Sicherheitskontakt – dedizierte E-Mail-Adresse oder Webformular für Schwachstellenmeldungen (z. B. security@beispiel.com)
  3. security.txt-Datei – gemäß RFC 9116 unter /.well-known/security.txt veröffentlichen, um die Kontaktangaben maschinenlesbar zu machen
  4. Bestätigungszusage – Zeitrahmen für die Bestätigung des Eingangs einer Meldung angeben (ENISA empfiehlt ≤ 5 Werktage)
  5. Offenlegungszeitplan – den koordinierten Offenlegungsprozess beschreiben, einschließlich des Umgangs mit Sperrfristen gegenüber Forschenden
  6. Geltungsbereichsangabe – angeben, welche Produkte und Versionen die Richtlinie abdeckt

Empfohlene Elemente einer CVD-Richtlinie

Auf Grundlage der ENISA-CVD-Leitlinien und CRA Anhang I Teil II:

  • Kontaktadresse und bevorzugte Kontaktmethode
  • PGP-/S/MIME-Schlüssel für verschlüsselte Einreichungen (empfohlen)
  • Unterstützte Sprachen für Meldungen
  • Bestätigungszeitraum
  • Erwarteter Zeitrahmen für Behebungs-Updates
  • Koordinierter Offenlegungsprozess (Sperrfrist, Anerkennung der Forschenden, CVE-Zuweisung)
  • Safe-Harbour-Erklärung für gutgläubige Forschende

Nachweise, die Sie möglicherweise benötigen

  • Veröffentlichte CVD-Richtlinie (URL)
  • /.well-known/security.txt-Datei
  • Schwachstellen-Eingangsprotokoll (vertraulich – nicht öffentlich erforderlich)
  • Aufzeichnungen über eingegangene Meldungen und deren Bearbeitung
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