Unterstützungszeitraum

Der Zeitraum, in dem ein Hersteller sicherstellen muss, dass Schwachstellen eines Produkts mit digitalen Elementen gemäß Anhang I Teil II wirksam behandelt werden. Der Unterstützungszeitraum muss mindestens fünf Jahre betragen, sofern die erwartete Nutzungsdauer des Produkts nicht kürzer ist. Hersteller müssen das Enddatum des Supports beim Kauf anzeigen.

Quellenangaben

Regulierungstext

Artikel 3(20) der Verordnung (EU) 2024/2847:

„der Zeitraum, in dem ein Hersteller sicherstellen muss, dass Schwachstellen eines Produkts mit digitalen Elementen wirksam und gemäß den in Teil II des Anhangs I festgelegten wesentlichen Cybersicherheitsanforderungen behandelt werden".

Artikel 13(8) legt das Minimum fest:

„Der Unterstützungszeitraum beträgt mindestens fünf Jahre."

Bestimmung des Unterstützungszeitraums

Hersteller müssen berücksichtigen:

  • Vernünftige Nutzererwartungen zur Nutzungsdauer
  • Art des Produkts und seinen beabsichtigten Verwendungszweck
  • Einschlägiges Unionsrecht zur Produktlebensdauer
  • Unterstützungszeiträume vergleichbarer Produkte auf dem Markt

Wichtige Pflichten während des Unterstützungszeitraums

  • Sicherheitsupdates ohne ungebührliche Verzögerung und kostenlos bereitstellen
  • Jedes Sicherheitsupdate mindestens 10 Jahre verfügbar halten (Art. 13(9))
  • Neu entdeckte Schwachstellen weiter dokumentieren und beheben
  • Das Ende des Supports (mindestens Monat und Jahr) beim Kauf anzeigen (Art. 13(19))
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