Kritisches Produkt mit digitalen Elementen

Ein Produkt, dessen Kernfunktionalität unter Anhang IV des CRA fällt. Derzeit umfasst dies drei Kategorien: Hardware-Geräte mit Sicherheitsboxen, Smart-Meter-Gateways und Smartcards/Sicherheitselemente. Kritische Produkte unterliegen den strengsten Konformitätsanforderungen und müssen nach In-Kraft-Treten der delegierten Rechtsakte der Kommission eine formelle europäische Cybersicherheitszertifizierung (EUCC) erhalten.

Quellenangaben

Regulierungstext

Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2024/2847 ermächtigt die Kommission, kritische Produkte zu benennen und zu verlangen, dass sie erhalten:

„ein europäisches Cybersicherheitszertifikat auf dem Vertrauenswürdigkeitsniveau mindestens ‚substantiell' im Rahmen eines europäischen Cybersicherheits- Zertifizierungsschemas gemäß der Verordnung (EU) 2019/881"

Bis zur Verabschiedung der delegierten Rechtsakte schreibt Art. 8(1) letzter Absatz vor, dass kritische Produkte Artikel 32(3) (das strengste Drittpartei-Konformitätsbewertungsverfahren) einhalten müssen.

Anhang-IV-Kategorien (aktuell)

  1. Hardware-Geräte mit Sicherheitsboxen
  2. Smart-Meter-Gateways und andere Geräte für erweiterte Sicherheitszwecke, einschließlich sicherer Kryptoprozessoren
  3. Smartcards oder ähnliche Geräte, einschließlich Sicherheitselemente

Abgrenzung von wichtigen Produkten

Kritische Produkte bilden die höchste Risikostufe. Die wichtigsten Unterschiede:

Wichtig (Klasse II)Kritisch (Anhang IV)
Notifizierte Stelle erforderlich?JaJa
Zertifizierungsschema erforderlich?Optionale EUCCVerbindliche EUCC (nach delegiertem Rechtsakt)
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