Art. 14 gilt ab dem 11. September 2026 — noch 95 Tage

Verstehen Sie Ihre EU Cyber Resilience Act-Pflichten

Kostenlose, nachvollziehbare Leitlinien für Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt in den Verkehr bringen. Jede Angabe verweist auf die Verordnung.

Regulatorische Fristen

  1. Meldung und Benachrichtigung von Schwachstellen gemäß Art. 14
  2. Benachrichtigungspflichten gegenüber Konformitätsbewertungsstellen

  3. Volle Anwendung der Verordnung auf alle betroffenen Produkte

Nachvollziehbar. Unabhängig.

Jede Pflicht, Klassifizierung und jedes Szenario auf dieser Website lässt sich auf den Verordnungstext oder offizielle Leitlinien zurückverfolgen. Kein Sponsor beeinflusst unsere Auslegung des Gesetzes.

Zitate auf Artikelebene

Jede Pflicht verweist auf den genauen Verordnungsartikel. Keine ungeprüften Zusammenfassungen.

Vertrauensbadges

Inhalte sind als Verbindlich, Entwurfsanleitung oder Interpretativ gekennzeichnet – damit Sie wissen, was Gesetz ist.

Rechts- und Technikprüfung

Seiten zu Pflichten erfordern die Freigabe durch einen benannten Rechts- und einen benannten Technikprüfer.

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