Anhang I — Wesentliche Cybersicherheitsanforderungen

Der normative Anhang des CRA mit den verbindlichen technischen und prozessbezogenen Anforderungen, die Produkte mit digitalen Elementen erfüllen müssen. Er ist in Teil I (11 Sicherheitseigenschaften, die Produkte durch Design und Standard aufweisen müssen) und Teil II (8 Pflichten zur Schwachstellenbehandlung für die Entwicklungs- und Wartungsprozesse des Herstellers) unterteilt.

Quellenangaben

Überblick

Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2847 enthält die zwei Gruppen wesentlicher Cybersicherheitsanforderungen, auf die in der gesamten Verordnung Bezug genommen wird.

Teil I — Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen

Produkte müssen so konzipiert, entwickelt und produziert werden, dass sie:

  1. Keine bekannten ausnutzbaren Schwachstellen in öffentlich zugänglichen Datenbanken aufweisen
  2. Sicher standardmäßig sind — sicherheitsrelevante Standardkonfigurationen; unnötige Funktionen deaktiviert
  3. Vertraulichkeit gewährleisten — Datenschutz gegen unbefugten Zugriff
  4. Integrität gewährleisten — Schutz gegen unbefugte Manipulation
  5. Nur notwendige Daten verarbeiten (Datensparsamkeit)
  6. Die Verfügbarkeit wesentlicher Funktionen schützen
  7. Die eigene negative Auswirkung auf andere Dienste minimieren
  8. Die Angriffsfläche begrenzen
  9. Die Auswirkungen eines Vorfalls durch Isolation und Resilienz reduzieren
  10. Relevante Sicherheitsereignisse protokollieren und überwachen
  11. Die sichere Übertragung aller Daten vor Lebensende ermöglichen

Teil II — Anforderungen zur Schwachstellenbehandlung

Hersteller müssen Prozesse einrichten und pflegen, um:

  1. Schwachstellen zu identifizieren und dokumentieren, einschließlich SBOM
  2. Schwachstellen zu beheben ohne ungebührliche Verzögerung
  3. Regelmäßige Sicherheitstests durchzuführen
  4. Informationen über behobene Schwachstellen öffentlich bekanntzugeben
  5. Eine CVD-Richtlinie einzurichten
  6. Die Meldung von Schwachstellen zu ermöglichen
  7. Die sichere Verteilung von Sicherheitsupdates sicherzustellen
  8. Sicherheitsupdates während der Unterstützungsdauer kostenlos bereitzustellen
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