Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle an ENISA melden
Hersteller müssen jede aktiv ausgenutzte Schwachstelle in ihrem Produkt über die einheitliche Meldemeldeplattform innerhalb von 24 Stunden (Frühwarnung) und 72 Stunden (Meldung) an ENISA melden. Ein Abschlussbericht ist innerhalb von 14 Tagen einzureichen. Diese Pflicht gilt ab dem 11. September 2026.